Freitag, 9. März 2012

ob in der Württembergischen Landeskirche zukünftig ab 14 Jahren Wahlrecht besteht?

In Kürze werden wir zu TOP 15 kommen - beantragt ist - und ich werde das gerne unterstützen, dass
"die Zahl 16 durch die Zahl 14 ersetzt wird"   - d.h. bei der nächsten Kirchenwahl am 10. Nov. 2013 alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren auch schon Kirchengemeinderat und Synode wählen dürfen.


Bisher lautet § 2 der Kirchlichen Wahlordnung   =Link=zum=Text=>
( 1 ) Zur Wahl berufen sind alle Kirchengemeindeglieder, die
  1. durch ihre Teilnahme an der Wahl mitwirken wollen, daß Jesus Christus als der alleinige Herr der Kirche bezeugt und die Gemeinde in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist,
  2. am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und im übrigen geschäftsfähig sind und
  3. mit ihrer Hauptwohnung im Bereich der Württembergischen Landeskirche gemeldet sind oder aufgrund zwischenkirchlicher Vereinbarung als Glieder der Landeskirche gelten
     
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erstmals ist dazu Infos unter   http://synodalwahl.blogspot.com/   #synwue #landessynode #wirliebengemeinde dann gehts weiter mit T...