- Herbst 2015 -
Als Württemberger sind wir nun froh, dass die Änderung der Grundordnung der EKD
„(1) Die Evangelische Kirche in Deutschland ist die Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen. Sie versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi. Sie achtet die Bekenntnisgrundlage der Gliedkirchen und Gemeinden und setzt voraus, dass sie ihr Bekenntnis in Lehre, Leben und Ordnung der Kirche wirksam werden lassen. Sie ist als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche.“
auch bei uns in Württemberg, durch unseren Beschluß, gelungen ist.
Dazu haben wir in intensiven Gesprächsprozessen und wesentlich durch unsere EKD-Synodalen (zur Liste der württembergischen EKD Synodalen ===>. in den Inhalten beigetragen.
Siehe den Bericht dazu = Bericht von der EKD Synode
www.evangelisch.de titelt:
70 Jahre nach ihrer Gründung wird die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auch im theologischen Sinne zur Kirche.
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